* Pflichtfeld

Finanzierung und Förderung
Weiterbildungsbonus
Hamburg bezuschusst mit dem Weiterbildungsbonus zwischen 50 und 100 Prozent der Fortbildungskosten bis maximal 2000 Euro im Jahr. Berechtigt sind geringqualifizierte oder ungelernte Beschäftigte und Selbstständige sowie Personen mit Migrationshintergrund, Auszubildende, Alleinerziehende und Beschäftigte in Elternzeit.
Der Weiterbildungsbonus kann genutzt werden, wenn für die gewünschte Weiterbildung keine anderen Förderung zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt ist. Gefördert werden auch Existenzgründer und Selbstständige im ALG I- und ALG II-Bezug sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug.
Weitere Infos:
Peter Holst-Glöss
peter.holst-gloess@weiterbildungsbonus.net
www.hamburg.de/wirtschaft/weiterbildungsbonus/
040 2840783-0
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